Fragen und Antworten

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Ihre Fragen – unsere Antworten

Hier beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zum Ausbau der Gäubahn.

Der Ausbau der Gäubahn für den Deutschlandtakt ist elementar für die Mobilitätswende im Südwesten. Das Schienenprojekt ist somit von großer ökologischer Bedeutung. Der Ausbau der Gäubahn ist zwingend erforderlich, um ein wichtiges verkehrspolitisches Ziel des Bundes zu erreichen: Ausgehend vom Bundesverkehrswegeplan 2030 soll die Fahrzeit zwischen der Grenze zur Schweiz und Stuttgart so verkürzt werden, dass die Gäubahn sowohl in Zürich als auch in Stuttgart sowie an den wichtigsten Bahnhöfen dazwischen attraktive Anbindungen erhält.

Von den Ausbaumaßnahmen auf der Gäubahn wird nicht nur der Fernverkehr erheblich profitieren, sondern auch der Regionalverkehr, der dank des Ausbaus schneller als heute unterwegs sein kann. Insgesamt werden dank des Gäubahnausbaus alle bestehenden Haltepunkte schneller bedient und schneller erreicht als heute.

Der zweigleisige Ausbau zwischen Horb und Neckarhausen schafft als erster Bauabschnitt des Gäubahnausbaus zukünftig bessere Kreuzungs- und Überholmöglichkeiten und sorgt für mehr Kapazität und Flexibilität auf der klimafreundlichen Schiene. Fahrgäste profitieren von einem stabileren Fahrplan auf der internationalen Verbindung Stuttgart—Singen—Zürich. Zudem sind kürzere Fahrzeiten möglich.

Der Ausbau des Südabschnitts der Gäubahn befindet sich noch am Anfang des Planungsprozesses. Eine genaue Kostenschätzung liegt noch nicht vor und wird sukzessive erarbeitet. 

Für den zweigleisigen Ausbau zwischen Horb und Neckarhausen sowie den Neubau des elektronischen Stellwerks in Horb investieren wir rund 106 Millionen Euro.

Wenn Schienenwege neu gebaut oder wesentlich baulich verändert werden, besteht grundsätzlich Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) definiert, dass eine bauliche Änderung wesentlich ist, wenn:

  • ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise erweitert wird,
  • durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel um mindestens 3 dB (A) oder auf mindestens 70 dB (A) am Tage oder mindestens 60 dB (A) in der Nacht erhöht wird,
  • durch eine wesentliche bauliche Änderung eine vorhandene Lärmbelastung von 70 dB (A) und mehr am Tag oder 60 dB (A) und mehr in der Nacht durch den erheblichen Eingriff zusätzlich erhöht wird. 

Im Rahmen der Planung und mithilfe von Gutachtern prüfen wir, welcher Anspruch entsteht und - damit verbunden - welche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden.

Beim zweigleisigen Ausbau zwischen Horb und Neckarhausen entlasten zukünftig zwei neue Lärmschutzwände in Ihlingen und Dettingen Anwohnende direkt vor Ort. Für den Südabschnitt der Gäubahn können in der aktuellen frühen Projektphase noch keine Aussagen zu Lärmschutzmaßnahmen gemacht werden.

Der Zeitplan für den Pfaffensteigtunnel sieht vor, dass die DB 2026 mit den Baumaßnahmen beginnt und der Pfaffensteigtunnel voraussichtlich Ende 2032 in Betrieb geht. Um schneller mit dem Bau des Tunnels beginnen zu können, wurde die Planung in zwei Abschnitte aufgeteilt. Der im April 2024 eingereichte Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1 umfasst den bergmännisch herzustellenden Teil des Pfaffensteigtunnels mit einer Länge von etwa 10,8 Kilometern. Der Planfeststellungsabschnitt 2 umfasst den in offener Bauweise zu errichtenden Teil des Pfaffensteigtunnels, der mit einer Länge von rund 300 Metern an den bergmännischen Teil anschließt, sowie die oberirdischen Streckenabschnitte bis zur S-Bahn-Station Böblingen-Goldberg.

Der Südabschnitt der Gäubahn befindet sich aktuell in einer frühen Phase des Planungsprozesses. Aufgrund ihrer Komplexität erstrecken sich die Planung und Umsetzung von Schienenbauprojekten über Jahre. Der Baubeginn wird voraussichtlich in den 2030er Jahren sein. In den 2040er Jahren erfolgt nach aktuellem Planungsstand die Inbetriebnahme.

Der Startschuss für den zweigleisigen Ausbau zwischen Horb und Neckarhausen fiel am 29. Oktober 2021. Ursprünglich war vorgesehen, das zweite Gleis bereits 2023 bzw. im März 2024 in Betrieb zu nehmen. Die notwendigen Prüfungen und Abnahmen konnten aufgrund des bundesweiten Personalengpasses bei Plan- und Abnahmeprüfer:innen jedoch nicht wie geplant stattfinden. Die dünne Personaldecke, hervorgerufen unter anderem durch den Fachkräftemangel, führte zu längeren Wartezeiten auf die Einsätze der Prüfer:innen. Anschließend führten unter anderem Materialengpässe, Eiswetter und extreme Niederschläge zu einer erneuten Verzögerung der Inbetriebnahme. Die Gesamtinbetriebnahme der zweigleisigen Strecke zwischen Horb und Neckarhausen und des neuen Elektronischen Stellwerks Horb ist nach aktuellem Stand erst zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 möglich. 

Der Schutz der Umwelt ist uns bei jedem Bauvorhaben ein wichtiges Anliegen. Von Anfang an beschäftigen wir uns mit den Beeinträchtigungen, die für Menschen, Tiere und die Natur in der Nähe der Strecke entstehen könnten. Bei diesen Überlegungen beteiligen wir auch Behörden und beispielsweise Kommunen in der Region. Wir untersuchen, welche Lebewesen an unseren Bahnstrecken vorkommen, damit wir auf sie Rücksicht nehmen können. Davon ausgehend schätzen wir die Auswirkungen unserer Baumaßnahmen ab und entwickeln geeignete Gegenmaßnahmen zum Schutz der Umgebung. Wo immer es geht, versuchen wir Beeinträchtigungen zu vermeiden. Falls eine Vermeidung nicht möglich ist, versuchen wir die Auswirkungen zu minimieren. Zudem schaffen wir Ausgleichsflächen, auf denen neue Lebensräume entstehen. 

Beim zweigleisigen Ausbau zwischen Horb und Neckarhausen erfolgten nach Abstimmung und Zustimmung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Freudenstadt Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen im Vorgriff der Baumaßnahmen. Entlang des Neckartalradwegs sowie im Bahnhofsbereich Neckarhausen entstanden für häufig im Gleisbett anzutreffende Reptilien wie Zauneidechsen und Schlingnattern u. a. neue geschützte Lebensräume in Form von Trockenmauern, Totholzhaufen und Sandlinsen.  

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